PhysioRhede

INHABERIN ULRIKE PRZYROWSKI

MÜNSTERSTRAßE 18 | 46414 RHEDE | 0 28 72 / 94 99 913

Patienteninfo


Den Physiotherapeuten als Leistungserbringer sind bei der Erbringung der verordneten Leistungen durch den Kostenträger enge Grenzen gesetzt. Deshalb bitten wir Sie die Verordnung möglichst vor Behandlungsbeginn in unserer Praxis vorzulegen. Wenn Sie das erste Mal bei uns sind, bringen Sie bitte auch Ihre Versicherungskarte mit.

Rezeptprüfung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich eine vorgelegte Verordnung nicht ohne weiteres akzeptieren können und diese nochmals dem ausstellenden Arzt zur Korrektur vorgelegt werden muss. Der Gesetzgeber hat den Physiotherapeuten die Rezeptprüfpflicht auferlegt. D.h. vom Arzt ausgestellte Verordnungen müssen vor Behandlungsbeginn auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Korrekturen müssen dokumentenecht sein, daher mit Namenszeichen, Datum und Stempel versehen sein. Erst wenn die Verordnung der aktuellen Heilmittelrichtlinie entspricht darf die Therapie beginnen.
Wir werden uns bemühen den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Physiotherapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht in jedem Fall die Gesamtkosten. Im Normalfall ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen, die sich wie folgt zusammensetzt: 

Diese Rezeptgebühr errechnet sich wie folgt:

  • 10,00 € Rezeptgebühr
  • + 10 % des Rezeptwertes

An unserer Rezeption wird Ihnen der genaue Betrag mitgeteilt. Bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit, wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind.

Terminabsage

Wir versuchen ihre Wünsche in der Termingestaltung zu berücksichtigen. Falls Sie einmal verhindert sein sollten Ihren vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie uns mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Nur so können wir den Termin weiter vergeben. Wir behalten uns vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine in voller Vergütungshöhe in Rechnung zu stellen.

Gültigkeitsdauer

Eine kassenärztliche Verordnung ist in der Regel bis 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig und darf auch nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden. Achten Sie bitte mit uns gemeinsam darauf, dass diese Fristen eingehalten werden.